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Artikel zur Kategorie: Recht&Gesetz
31.08.2009 -
Sind alle Blitzer rechtswidrig?
Sensationelles aber kaum bekanntes Urteil des Bundesverfassungsgericht
(Polizei-)Beamter des Monats
Tempo-Sünder straflos, weil der „Blitzer“ pennte
Das ist die lustigste Blitzer-Geschichte des Jahres! Tischler Guido Dieker (35) rauschte in Stadtlohn (NRW) mit Tempo 47 in die 30er-Zone!
Am Straßenrand wartete ein „Blitzer“. Pech gehabt? 35 Euro futsch?
Von wegen. Der clevere Tischler erspähte einen schlafenden Ordnungshüter am Blitzgerät!
Er fuhr zurück – und schoss seinerseits Fotos.
Als der Bußgeldbescheid kam, schickte er sie zusammen mit dem Widerspruch zurück.
Dieker:
„Der schlafende Herr war als Zeuge gegen mich aufgeführt. Da hab ich nur gefragt, wie der denn etwas bezeugen will.“
Karlheinz Gördes, Pressesprecher des Kreises Borken:
„Das Verfahren gegen Herrn Dieker wurde eingestellt. Mit dem Mitarbeiter haben wir ein ernstes Gespräch geführt.“
FAZIT:
Wenn Ihr mal wieder zu schnell unterwegs seid,
haltet die Augen und Ohren nach schnarchenden Polizeibeamten auf!
Grüßkes
Söldi
ADAC will Verwaltungsgericht anrufen
Im Zusammenhang mit den bestehenden und geplanten Umweltzonen hat ADAC-Generalsyndikus Werner Kaessmann jetzt erhebliche rechtliche Bedenken geäußert: „Eine dauerhafte Aussperrung einzelner Kraftfahrer aus Umweltzonen ist nicht verhältnismäßig und daher nicht hinnehmbar. Der ADAC wird deshalb sowohl in Berlin als auch in Hannover ausgesuchte Fälle prüfen und die Betroffenen auf dem Klageweg unterstützen.“
Nach Auffassung des Clubs werden Bewohner einer Umweltzone quasi enteignet, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können, weil eine Umrüstung auf eine bessere Schadstoffklasse technisch nicht möglich ist und der Kauf eines neueren Autos aus finanziellen Gründen ausscheidet. Anders als vor einigen Jahren beim Sommer-Smog sollen die Fahrverbote im Zusammenhang mit den Umweltzonen zum Schutz vor Feinstaubbelastung unabhängig von einer tatsächlich bestehenden, aktuellen Grenzwertüberschreitung auf Dauer gelten.
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Seit dem 1. März 2007 können Autofahrer Feinstaub-Plaketten erwerben, um künftig in Städten mit Umweltzonen fahren zu dürfen. Doch die Verkehrsclubs raten von Hektik ab.
Reiselustige Biker müssen sich in den europäischen Urlaubsländern auf viele Änderungen einstellen.
Hier die umfassende Rundschau für die Saison 2008
Zum 21. Dezember treten die Tschechische und Slowakische Republik, Ungarn und Slowenien - aber auch Estland, Lettland, Litauen, Malta sowie Polen dem Schengenraum bei. Demnach gibt es keine Grenzkontrollen mehr. In der Schweiz wird das voraussichtlich im Herbst 2008 der Fall sein. Für den Flugverkehr fallen die Grenzkontrollen in den genannten Ländern erst mit 30. März 2008 weg.
Wie Bikersjournal.de bereits berichtete, hält der Euro zum 1. Januar nun auch in Zypern und Malta die bisherige Landeswährung. Auf Zypern bleibt jedoch im international nicht anerkannten türkischen Nordteil die türkische Lira das offizielle Zahlungsmittel.
Zum 2. Januar führt Mailand eine Citymaut ein. Bei Fahrten von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 19.30 Uhr ist innerhalb des großen Stadtmauerrings (Cerchia dei Bastoni) eine Abgabe zu entrichten. Die Einfahrts- und Parkberechtigungsscheine (Gratta e passa) können bei der Post oder in Trafiken erworben werden. Mautprellern droht eine Geldstrafe von 71 Euro . Die Citymaut gilt auch für ausländische Biker.
Die Südtiroler Städte Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie die umliegenden Gemeinden Leifers, Pfatten, Eppan, Branzoll, Algund, Tscherms, Lana, Burgstall, Marling, Tirol, Vahrn und St. Lorenzen verhängen in der Winterzeit Fahrverbote für den privaten Pkw-Verkehr, wenn die zulässigen Schadstoff-Grenzwerte in der Luft überschritten werden. Aktuell gelten die Fahrverbote noch bis 31. März 2008 für die Straßen im Innenbereich der jeweiligen Stadt. Andere italienische Städte und Gemeinden rufen mitunter kurzfristig auch so genannte autofreie Sonntage aus, von denen natürlich auch Motorradfahrer betroffen sind.
In der Schweiz wird die Jahresvignette um 1,50 Euro billiger als 2007 und kostet für das Jahr 2008 25 Euro (Auto). Günstigere Kurzzeit-Vignetten werden aber auch 2008 nicht angeboten. Auf die Vignette zu verzichten, zahlt sich nicht aus: 65 Euro Strafe plus Vignettenpreis drohen. Die Viacard (Wertkarte für die italienische Maut) ist ab sofort unbefristet gültig, auch wenn noch ein Ablaufdatum auf den Karten steht.
In Tschechien werden die Pkw-Vignettenpreise für eine 7-Tagesvignette 220 Tschechische Kronen (statt 200), für die 1-Monatsvignette 330 CZK (statt 300) und für die Jahresvignette 1.000 CZK (statt 900) für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen betragen. Die Erhöhung beträgt somit umgerechnet zwischen 80 Cent und 3,80 Euro.
Die für 2008 in Belgien geplante Vignettenpflicht auf Autobahnen wird voraussichtlich nicht eingeführt.
Die rumänische Jahres-Vignette wird teuerer. Für Pkw ohne Euro-Norm kostet sie künftig 40 statt 24 Euro. Auch die Preise für Kurzzeitvignetten, 6-Monats-, 30-Tages- und 7-Tagesvignetten, wurden erhöht.
Thema Rauchverbot
In zwei deutschen Bundesländern sind bereits Rauchverbote in Kraft, in den 14 anderen Bundesländern ist es nun ab Neujahr soweit: In Gaststätten und Restaurants muss auf den Glimmstängel verzichtet werden. In Liechtenstein tritt dies ab 1. April in Kraft (KEIN April-Scherz), in den Niederlanden wird das bestehende Rauchverbot ab August 2008 auf Restaurants, Bars und Hotels ausgeweitet.
Thema Verkehrsstrafen
Seit Oktober gelten in Italien höhere Strafen für Missachtung von Verkehrsbestimmungen. Wer um 40 bis 60 km/h zu schnell dran ist, kassiert eine Geldstrafe zwischen 370 Euro und 1.458 Euro und ist seinen Führerschein für ein bis drei Monate los. Wer mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird, muss mit 148 bis 594 Euro Strafe rechnen.
Quelle Bikers Journal
Besitzer von Kraftfahrzeugen, die Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II (Alg II) sind, dürfen ihre Autos oder auch Motorräder behalten, wenn der Schätzwert unter 5000 Euro liegt.
Das gilt auch für die erwerbsfähigen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt.
Falls das Kraftfahrzeug noch durch einen Kredit finanziert werde, könne auch dies im Einzelfall berücksichtigt werden. Sollte das Fahrzeug aus Sicht der Arbeitsagentur jedoch nicht als "angemessen" gelten, wird es auf die Vermögensfreibeträge angerechnet. Das geschieht aber nur für den Betrag, der die 5000-Euro-Grenze überschreitet, betonte der ACE.
Quelle: ACE Auto Club Europa
Mit Vollgas in den Knast 09.08.2007 Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz können auch für deutsche Urlauber im Gefängnis enden. So können die Eidgenossen bei Bedarf Tempoverstöße nach dem neuen Strafgesetzbuch auch in Haftstrafen umgewandelt werden Wer erfolglos zum Zahlen eines Bußgeldes aufgefordert wurde, muss laut ADAC pro 100 Franken (rund 60 Euro) mit einem Tag hinter Gittern rechnen. Bei 1.000 Franken kommen so schnell zehn Tage Gefängnis zustande. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 20 km/h werden in der Schweiz mindestens 110 Euro fällig. Verkehrssünder, die am Heimatort eine Zahlungsaufforderung erhalten und diese ignorieren, müssen dort keine Strafverfolgung befürchten. Macht man jedoch erneut Urlaub in der Schweiz, droht bei der Einreise die Festnahme.
Quelle BJ
Führerscheinpunkte zu verkaufen Schwunghafter Handel mit Führerscheinpunkten via Internet stellt die Behörden vor neue Herausforderungen. Führerscheinbesitzer, die wenig oder betont diszipliniert fahren, bieten via Internet ihre Führerscheinpunkte zum Verkauf an Dabei variieren die Angebote zwischen 250 und 650 Euro pro Punkt. Kommt der Deal zustande, so lässt sich der „Verkäufer“ als Lenker des Fahrzeuges, das bei einer Radarkontrolle zu schnell unterwegs war, ausgeben und nimmt den Abzug von drei Punkten auf seinem Lappen in Kauf. In Frankreich floriert die Methode des fragwürdigen Punktehandels. Diese Strategie war laut Berichten von „Le Monde“ und „Le Parisien“ bislang nur im Familienkreis verbreitet: Wohlwollende Tanten oder autolose Großeltern sprangen für den rasenden Junior in die Bresche, dem der Führerscheinentzug nach Verlust der letzten von 12 Punkten drohte. Allzu auffällige Ungereimtheiten wie jene einer Großmutter, die angeblich mit 200 km/h um 5 Uhr morgens in Nähe einer Disco ‚geblitzt’ worden war, machen jedoch auch die Behörden hellhörig. Theoretisch setzt sich der freiwillige „Punkte-Vergeber“ einer Strafe von 1.500 Euro und einer Anzeige wegen Falschaussage aus, die mit Gefängnisstrafen enden kann. Praktisch kommt es jedoch nicht dazu. „Geschwindigkeitsübertretungen werden automatisch und en masse behandelt, und es ist unmöglich, allen verdächtigen Fällen nachzugehen,“ hieß es aus dem Pariser Innenministerium. Man hofft, dass die neue französische Regierung Vorschläge für neue Durchführungsbestimmungen erarbeitet, um derlei Selbst-Bezichtigungen einen wirksamen Riegel vorzuschieben.
Quelle BJ
LG Berlin: Keine Überwachungspflichten für Forenbetreiber
Der Betreiber eines Onlineportals ist nicht zur inhaltlichen Überprüfung aller dort von Dritten eingestellten Beiträge verpflichtet. Dies entschied das Landgericht Berlin mit
Urteil
vom 31. Mai 2007 (Az. 27 S 2/07), für das nun auch die schriftliche Begründung vorliegt. Ausgangspunkt des Rechtsstreits war die Auseinandersetzung zwischen den Betreibern von meinprof.de, einer Bewertungsplattform für Hochschullehrer, und einem dort beurteilten Professor einer brandenburgischen Fachhochschule. Dieser war im Rahmen des Angebots von Studenten als "Psychopath" und "echt das Letzte" bezeichnet worden. Obwohl die Betreiber von meinprof.de die entsprechenden Einträge nach Kenntnis gelöscht hatten, klagte der Professor zunächst vor dem Amtsgericht Berlin Tiergarten erfolgreich auf Unterlassung.
Das Landgericht Berlin hob diese Entscheidung nunmehr auf. Nach Ansicht der Richter des Landgerichts handelt es sich bei den beiden angegriffenen Äußerungen noch um zulässige Meinungsäußerungen, die die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik nicht überschreiten. Darüber hinaus sei der Betreiber der Plattform auch nicht für diese Äußerungen verantwortlich zu machen. Zwar könne im Presserecht jeder Verbreiter als Störer in Anspruch genommen werden. Diese Haftung setze jedoch die Verletzung von Prüfpflichten voraus. Die Annahme einer Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung aller eingestellten Beiträge scheide für den Betreiber eines Onlineportals aus, da sie wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar wäre.
Eine Prüfpflicht sei nur dann zumutbar, wenn der Betreiber auf konkrete Rechtsverletzungen hingewiesen werde. In einem solchen Fall brauche er keine umfangreichen Nachforschungen unter hohem personellen und technischen Aufwand durchzuführen. Ihm werde lediglich zugemutet, nachzuprüfen, "ob der abgemahnte Beitrag aus der Perspektive eines unbefangenen Internetnutzers als rechtmäßig anzusehen" sei. Gegen diese Prüfungspflicht habe der Anbieter nicht verstoßen, da er die bemängelten Beiträge unverzüglich aus dem Forum entfernt habe.
Der Prozessvertreter der Plattform, der Bremer Anwalt Lambert Grosskopf , begrüßte gegenüber heise online das Urteil. Es sei nach seiner Ansicht beruhigend, dass das LG Hamburg mit seinen umstrittenen Entscheidungen bei der Forenhaftung inzwischen isoliert darstehe und das LG Berlin ebenso wie andere Gerichte Forenbetreiber nicht unabhängig von der Kenntnisnahme der Beiträge haften lasse.
Eine Revision gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu, da sie ihre Entscheidung im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung sehen. ( Joerg Heidrich ) / ( jk /c't)
Quelle:
Heise
O hne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu
M otorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Motorradhelme in Italien müssen nach Art. 171 Abs. 1 des italienischen Straßenverkehrsgesetzes (Codice della Strada) amtlich genehmigt sein.
A mtlich genehmigt sind nach dem in dieser Vorschrift genannten Ministerialdekret Schutzhelme, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind. Der ECE (Economic Commission of Europe) – Sticker ist die Garantie, dass der Helm nach amtlich festgelegten Qualitätsmindestanforderungen gefertigt und kontrolliert ist.
Der 35 kW-Führerschein ist beschlossene Sache und kommt 2011.
Wer jedoch auch in Zukunft Motorrad fahren will, ist mit einem Fahrtraining gut beraten. Spätestens alle 10 Jahre ... Zum 19.1.2007 trat die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft, die nach 1991 weitreichende Veränderungen für Biker mit sich bringt. Die einzelnen Länder haben jetzt noch vier Jahre Zeit, dies umzusetzen. Mit Übergangsfristen sogar sechs Jahre. Spätestens am 19.1.2011 / 2013 fällt jedoch der Hammer.
Winamp erforderlich!
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