- cruiserbaer: 2 052 Punkte
- Biest: 1 037 Punkte
- Motte: 722 Punkte
- Red: 608 Punkte
- andy0504: 532 Punkte
- Codo: 467 Punkte
- Hexenzauber: 457 Punkte
- Lady_Aenni: 408 Punkte
- Hannes: 374 Punkte
- simonkleine: 356 Punkte
Frisierter Motorroller darf vernichtet werden!
Zu Recht hat die Polizei angeordnet, dass der sichergestellte frisierte 50 ccm - Motorroller eines Jugendlichen vernichtet wird,
sofern ein freihändiger Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person nicht möglich ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Nachdem sich eine Anwohnerin in einem Mainzer Vorort an einem Sonntag über ruhestörenden Lärm durch Jugendliche
mit ungewöhnlich lauten Motorrollern beschwert hatte, fanden die Polizeibeamten vor Ort den Motorroller des Klägers vor. Abgasanlage und Luftfilter waren technisch so verändert worden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten werden konnte. Der Roller erreiche knapp 100 km/h, gab der Kläger an. Nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung mit dem Kläger stellten die Beamten den Roller sicher.
In der Folge ordnete die Polizei die Vernichtung des Rollers unter der Bedingung an,
dass ein freihändiger Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person in angemessener Frist nicht möglich ist.
Die Richter der 1. Kammer haben die polizeiliche Maßnahme bestätigt.
Da wegen der Manipulationen am Roller dessen allgemeine Betriebserlaubnis erloschen sei, habe ihn die Polizei zu Recht sichergestellt. Seine Verwertung im Wege öffentlicher Versteigerung komme nicht in Frage, weil dabei nicht gewährleistet werden könnte, dass der Ersteigerer den Roller nicht in dem derzeitigen frisierten Zustand im öffentlichen Straßenverkehr fahre. Dieser Gefahr könne nur durch die Auswahl eines geeigneten zuverlässigen Käufers begegnet werden. Komme ein solcher Kaufvertrag nicht zustande, bleibe nur die Vernichtung des Rollers.
VG Mainz 1 K 825/07.MZ (Meldung vom 12.06.2008)
Quelle: © Anwalt-Suchservice Verlag Dr. Otto Schmidt GmbH Presse-Service -
www.anwalt-suchservice.de
Frisierter Motorroller darf vernichtet werden!
Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.
Druckbare Version
Diesen Artikel an einen Freund senden
Stimmen: 0
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Polizei & Biker:
- Polizei setzt auf VIDEO-BIKES
- Warnung vor Video-Motorrad im Bergischen!
- Birthday-Party; Günni wird am 19.7. 40 Jahre
- Biker Unity Stammtisch NRW - 29. August ab 19:30 Uhr
- Biker Unity Stammtisch NRW 17. Juli ab 19:30 Uhr
- Eröffnung Biker Unity Stammtisch Hessen